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Wissenswertes:
Was
ist Sprache?
Sprache wird durch Völker gleicher Kulturen und Abstammung gebildet.
Erst seit dem 19. Jahrhundert beschäftigt sich die Wissenschaft mit
dem Phänomen „Sprache“. Bis heute streiten sich Wissenschaftler
über den Ursprung „Sprache“. Sprache setzt sich –
einfach formuliert - aus Worten und Sätzen zusammen. Hierbei spielen
Intonation und Betonung eine wichtige Rolle, weil damit das Wort und somit
der Satz die beabsichtigte Bedeutung erhalten.
Was
ist ein(e) ÜbersetzerIn?
Übersetzer sind Sprachmittler, die einen Ausgangstext in eine gewünschte
Zieltextsprache ausschließlich schriftlich übertragen. Hierbei
sollte die Zieltextsprache jeweils die Muttersprache des Übersetzers
sein.
Worin
liegt der Unterschied zwischen einer Übersetzerin und einer vereidigten
Übersetzerin?
Eine diplomierte oder staatlich anerkannte Übersetzerin ist –
sofern sie nicht eine entsprechende Zusatzprüfung abglegt hat –
nicht berechtigt, Urkunden etc. zu beglaubigen, unabhängig von der
fachlichen Qualifikation. Eine vereidigte Übersetzerin hingegen hat
sich vor dem Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes einer Zusatzprüfung
unterworfen mit dem Ziel, amtliche Dokumente beglaubigen zu können.
Nach erfolgreichem Abschluß erhält sie die Bestallung und somit
die Berechtigung, Dokumente zu beglaubigen.
Warum
native speaker?
Sprache entwickelt sich pernament, befindet sich ständig im Wandel.
Nur ein Muttersprachler ist in der Lage, mentalitätsgerecht einen
Ausgangstext in die entsprechende Fremdsprache zu übersetzen. Da
die Bedeutungslehre (Semantik) das A & O beim Übersetzen ist,
gewährleistet dies ein native speaker am besten. Nur so ist gewährleistet,
daß sich der Zieltext (Übersetzung) wie der Ausgangstext (Original)
liest.
Welche
Übersetzungen müssen beglaubigt werden?
Beglaubigt werden müssen z.B. Testamente, Urteile, Vollmachten, persönliche
Dokumente wie Geburtsurkunde Zeugnisse, Pässe etc.
Was
ist der Unterschied zwischen einer Eilübersetzung, Arbeitsübersetzung
und einer veröffentlichungsreifen Übersetzung?
Eilübersetzung
Alle Aufträge, deren Fertigstellung Überstunden, Nacht- oder
Wochenendarbeit verlangen. Für diese Art der Übersetzungen wird
zum Normal-Zeilenpreis ein Zuschlag berechnet.
Arbeitsübersetzung
Hierunter verstehen wir Übersetzungen, die nicht veröffentlicht
werden sollen und auch keine Adaption erforderlich machen, d.h. die Anpassung
eines Textes entsprechend des Zieltextlandes und der dortigen Zielgruppe.
Veröffentlichungsreife
Übersetzung
Beabsichtigt ein Kunde, die in auftraggebene Übersetzung nach Fertigstellung
zu veröffentlichen, so muß er dieses bei Auftragserteilung
bekanntgeben. Veröffentlichungsreife Übersetzungen werden wegen
des erhöhten Arbeitsaufwandes mit einem Zuschlag zum Normal-Zeilenpreis
abgerechnet.
Wonach
richtet sich ein Zeilenpreis?
Dieser wird zum einen bestimmt a) zu welcher Sprachgruppe die Zieltextsprache
gehört , b) um welche Textart und welchen Schwierigkeitsgrad es sich
bei dem zu übersetzenden Text handelt und c) welche Form der Übersetzung,
z.B. Arbeitsübersetzung, erforderlich ist.
Wir
unterscheiden
Sprachgruppe I: Englisch, Französisch,
Spanisch, Italienisch, Niederländisch
Sprachgruppe II: Norwegisch, Schwedisch, Dänisch,
Russisch
Sprachgruppe III: Portugiesisch, Polnisch, Slowakisch,
Slovenisch, Tschechisch, Kroatisch, Serbisch, Ukrainisch
Sprachgruppe IV: Afrikaans, Albanisch, Bulgarisch,
Rumänisch, Ungarisch, Griechisch, Türkisch, Mazedonisch, Litauisch,
Lettisch, Estnisch, Finnisch
Sprachgruppe V: Albanisch, Isländisch,
Arabisch, Chinesisch, Hebräisch, Koreanisch, Indonesisch, Japanisch,
Farsi (Persisch)
Sprachgruppe VI: Hindi, Urdu, Bengalisch, Malaiisch,
Vietnamesisch, Amharisch, Afghanisch, Suaheli, Thailändisch (Siamesisch),
Tamil, Aramäisch, Burmesisch
Was
impliziert „Schwierigkeitsgrad“?
a) ob ein Text erschwert lesbar ist auf Grund undeutlicher Handschrift,
undeutlicher Vorlage, Außerachtlassung der jeweiligen landesüblichen
Sprachregeln
b) welches Fachgebiet der zu übersetzende Text betrifft
c) welche Terminologie erforderlich ist, z.B. juristische, technische,
wissenschaftliche (Onomasiologie)
d) Morphologie
e) Syntax
f) Semantik
Ist beispielsweise ein italienischer oder chinesischer Text ebenso lang wie ein deutscher Text?
Nein, ein italienischer Text ist ca. 20 - 25% länger, ein chinesischsprachiger dagegen ca. 1/3 kürzer als ein deutschsprachiger Text.
Werkvertrag
Dieser wird auf Wunsch zwischen einem Auftraggeber und Bull Translation
geschlossen und bezieht sich explizit auf den aktuell zu bearbeitenden
Übersetzungsauftrag, in dem in einzelnen Paragraphen noch einmal
für beide Vertragspartner verbindlich die Vereinbarungen in Form
eines Vertrages festgelegt sind. Grundlage für den Werkvertrag ist
das Werkvertragsrecht des BGB.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Hier wird zwischen einem Auftraggeber und Bull Translation eine Vereinbarung
getroffen, in welcher sich Bull Translation schriftlich verpfichtet, u.
a. überlassene Unterlagen etc. vertraulich zu behandeln und unberechtigten
Dritten nicht zugänglich zu machen.
Rahmenvertrag
Hier wird zwischen einem Auftraggeber und Bull Translation für einen
festgesetzten Zeitraum - meistens 1 Jahr - ein detaillierter Vertrag geschlossen,
in welchem sich der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb des vereinbarten
Zeitraumens alle extern zu vergebenen Übersetzungen an Bull Translation
zu vergeben. Im weiteren weist der Vertrag u.a. den vereinbarten ermäßigten
Zeilenpreis innerhalb der Vertragslaufzeit aus, bezieht sich auf die Gewährleistung
und Erfüllung der zu übersetzenden Aufträge durch Bull
Translation, usw.
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